Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste
Jeder von uns kann unabhängig davon, ob wir Verkehrsteilnehmer sind oder uns zu Hause, bei der Arbeit oder bei Freizeitbeschäftigungen aufhalten, in die Situation kommen, auf die schnelle Ankunft von Rettungsdienst und Feuerwehr angewiesen zu sein.
Rücksichtslos parkende Fahrzeuge erschweren die Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr zunehmend. Hierdurch kann im Einsatzfall wichtige Zeit für die Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten verloren gehen. Auch für die Müllabfuhr sind zugeparkte Straßen immer wieder ein Problem, sodass in manchen Fällen der Müll nicht entleert werden konnte.
Daher weisen wir auf § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung hin. Hier ist u.a. folgendes geregelt:
- An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, bei der die Restfahrbahnbreite weniger als 3,05m beträgt, oder
- in Bereichen von scharfen Kurven, wenn dadurch die Verkehrsfläche in diesem Kurvenbereich stark beeinträchtigt wird ,
- vor und in Feuerwehrzufahrtenist das Halten und Parken verboten!
Besonders weisen wir auch auf den Absatz 2 des § 12 STVO hin. Hier wird daraufhin gewiesen, dass vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten das Parken unzulässig ist. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung erschwert die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr extrem.
Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass auch über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, besonders aber über Hydranten und Gasschiebern das Parken untersagt ist. Gerade das Parken über Hydranten ist ein Problem, welches im Einsatzfall eines Brandes kostbare Zeit kostet und die Löschwasserversorgung erheblich erschwert.
Wir möchten an Ihre Vernunft als Bürger der Stadt Amorbach appellieren. Bitte bedenken Sie, dass es auch Sie selbst sein könnten, der dringend Hilfe von Rettungsdienst oder Feuerwehr benötigt.
Stadt Amorbach
-Straßenverkehrsbehörde-