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Sa Okt 07 @15:00
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Di Okt 10 @19:00
   

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Rauchmelder

 
                   

Rauchmelderpflicht in Bayern

 

  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • (geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO))

        Verantwortlich
        •  für den Einbau: Eigentümer
        •  für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

                                                           

Ein Appell vor allem an alle Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Stück mehr Sicherheit haben wollen. Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden. Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie und ihre Kinder auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Feuerwehrnotruf 112 zu alarmieren. Heimrauchmelder mit dem Prüfzeichen gibt es kostengünstig unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel. Beim Kauf von Rauchmeldern achten Sie besonders darauf, dass die Geräte ein VdS-Prüfzeichen haben; das garantiert, dass sie in kurzer Zeit und bei einer niedrigen Rauchgaskonzentration ansprechen und alarmieren; Rauchmelder sollten zusätzlich das GS- und CE-Zeichen besitzen. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern - vor allem im Kinderzimmer! Um Fehlalarme zu vermeiden, achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nicht in Räumen eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine hohe Rauch-/ Staubbelastung vorkommen kann.

http://www.lfv-bayern.de/cms/fachthemen/brandschutzaufklaerung/index.html

 

 

 

   
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